Beitragsordnung

Beitragsordnung

laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.01.2024

  1. Der Jahresbeitrag pro Person beträgt 60,00 €.
  2. Bei Versäumnis wird eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt und ein Zuschlag von 10,00 EUR erhoben.
  3. Schüler, Studenten, Auszubildende, Erwerbslose und Rentner zahlen einen ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 30,00 €. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist jeweils nachzuweisen.
  4. Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
  5. Der Schatzmeister und die Funktion Mitgliederbetreuung sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
  6. Zu viel überwiesene Beiträge werden bis zu einer Höhe von 5 € als Bearbeitungspauschale einbehalten. Höhere Überzahlungen werden zurückerstattet.
  7. Umlagen können jederzeit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  8. Diese Beitragsordnung verliert ihre Gültigkeit, sobald die Mitgliederversammlung diese aufhebt und eine neue Beitragsordnung beschließt.

Mitgliedsbeiträge sind bis zum 15.02. auf folgendes Konto zu überweisen: