Satzung, Beitragsordnung, Sektionsordnung

Satzung des Sportvereins Badminton Brieselang e.V.

§1. Name und Sitz

  1. Der am 11.1.2004 in Brieselang gegründete Verein führt den Namen "Badminton Brieselang e.V.".
  2. Der Sitz des Vereins ist Brieselang.
  3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nauen eingetragen und führt den Zusatz e.V.

§2. Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Jugendarbeit.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§3. Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. 

§4. Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, gemäß §3.
  2. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Die lebenslange Ehrenmitgliedschaft kann einem Mitglied aufgrund Verdiensten um den Verein oder des Sports durch Beschluss der Mitgliederversammlung angetragen werden.

§5. Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet:
    1. mit dem Tod
    2. durch Austritt des Mitglieds
    3. durch den Ausschluss aus dem Verein
  2. Der Austritt erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vorstand. Die Erklärung muss spätestens 4 Wochen vor dem nächsten Mitgliedschaftszyklus erfolgen.
  3. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Außerdem ist ein Ausschluss möglich, wenn der Vereinsbeitrag nicht fristgerecht auf dem Konto des Vereins eingegangen ist und zweimal erfolglos gemahnt wurde (e-mail oder schriftlich).
  4. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit zur Anhörung zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen.

§6. Beiträge

  1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen.
  2. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
  3. Alles weitere regelt die Beitragsordnung.

§7. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§8. Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind:
    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand

§9. Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von dessen Stellvertreter, mindestens einmal jährlich abzuhalten. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung in Textform mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Außerordentliche Versammlungen können vom Vorstand oder von mindestens 10% der Mitglieder einberufen werden.
  3. Alle Mitglieder haben gleiches Stimm- und Wahlrecht. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
  4. Jedes Mitglied kann bis zum Beginn der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.
  5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  6. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie der Satzungsänderungen sind mit 2/3-Mehrheit zu fällen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.
  7. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer (von der Mitgliederversammlung gewählt) zu unterzeichnen und muss von der nächsten Versammlung genehmigt werden.
  8. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgendes zuständig:
    1. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Kalenderjahr.
    2. Feststellung des Jahresberichts
    3. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
    4. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
    5. Entlastung des Vorstands
    6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
    7. Wahl des Vorstands
    8. Wahl der Kassenprüfer
    9. Beschlussfassung über Ordnungen und Änderungen.

§10. Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
    1. dem Vorsitzenden
    2. dessen Stellvertreter
    3. dem Schatzmeister
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Nach §26 BGB nehmen diese Funktion der Vorsitzende und dessen Stellvertreter gemeinsam wahr.
  3. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewählt wird.
  4. Der Vorsitzende, bzw. dessen Stellvertreter, beruft die Vorstandssitzung ein und leitet die Sitzung. Er ist verpflichtet den Vorstand einzuberufen wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber wenn dies durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  6. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse einrichten, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten.

§11. Sektionen

Der Verein kann für die im Verein betriebenen Sportarten rechtlich unselbstständige Sektionen bilden. Die näheren Einzelheiten zur Organisation regelt eine Sektionsordnung, die vom Vorstand beschlossen wird.

§12. Kassenprüfung

Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins wird regelmäßig durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.

§13. Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den Landessportbund Brandenburg mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden darf.
  2. Als Liquidatoren werden der Vorsitzende und dessen Stellvertreter bestellt.

Unterschriften der Vorstandsmitglieder (Gründungsvorstand)

Name, Vorname, Geb.-Datum, Beruf, Funktion Unterschrift

Kolbe, Andreas, 02.10.1961, Rentner ,1. Vorsitzender

Schmidt, Thomas, 13.07.1979, Lehrer, 2. Vorsitzender

Borchert, Dirk, 28.09.1958, Rentner, Schatzmeister

Beitragsordnung

laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.08.2026

1. Der Jahresbeitrag beträgt:

- Sektion Badminton: 60,00 €/ermäßigt 30,00 €

- Sektion Badminton Nachwuchs: 30,00 €

- Sektion Eltern-Kind-Turnen: 40,00 € je Kind, Aufsichtspersonen 24,00 €

Die laufenden Jahresbeiträge sind 

- für die Sektionen Badminton und Badminton-Nachwuchs bis zum 15.02. des Jahres

- für die Sektion Eltern-Kind-Turnen bis zum 15.09. des Jahres 

auf das unten angegebene Konto unbar zu überweisen.

2. Schüler, Studenten, Auszubildende, Erwerbslose und Rentner können den ermäßigten Beitrag beantragen. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist jeweils nachzuweisen.

3. Erfolgt die Aufnahme in den Verein unterjährig, wird der Beitrag anteilig auf volle angefangene Monate berechnet.

4. Für ruhende Mitgliedschaften wird ein Grundbeitrag von 10,00 € erhoben. Eine unterjährige Umwandlung der ruhenden in eine ordentliche Mitgliedschaft zieht einen Ganzjahresbeitrag unter Anrechnung des ruhenden Grundbetrags nach sich.

5. Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €.

6. Bei Versäumnis der Zahlungsziele (siehe Ziffer 1) wird eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt und ein Zuschlag von 10,00 EUR erhoben.

7. Ehrenmitglieder, die Funktion Schatzmeister und die Sektionsleiter sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

8. Der Eigenanteil für das erste personalisierte Vereinstrikot beträgt 10,00 €.

9. Der Vorstand entscheidet über Härtefälle.

10. Zu viel überwiesene Beiträge werden bis zu einer Höhe von 5 € als Bearbeitungspauschale einbehalten. Höhere Überzahlungen werden zurückerstattet.

11. Umlagen können jederzeit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.

12. Diese Beitragsordnung verliert ihre Gültigkeit, sobald die Mitgliederversammlung diese aufhebt und eine neue Beitragsordnung beschließt.

Mitgliedsbeiträge sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Badminton Brieselang e.V.

Bank: MBS in Potsdam

IBAN: DE84 1605 0000 3811 0092 48

BIC: WELADED1PMB

Sektionsordnung

§1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Bildung von Sektionen

Die Mitgliederversammlung beschließt die Bildung von sport- oder altersspezifischen Sektionen, die rechtlich unselbständige Organisationseinheiten im Verein bilden.

Die Sektionen können eigene Namen ohne den Zusatz "e.V." führen.

1.2. Sektionsleitungen

Der Sektionsleiter/ die Sektionsleiterin wird durch den Vorstand benannt. 

Die Sektionen sind eigenständig für eine mindestens doppelte Vertretungsregelung der Sektionsleiter verantwortlich. Die Vertreter sind jährlich namentlich dem Vorstand zu benennen.

1.3. Kommunikationswege

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation der Vereinsinformationen wie Termindispositionen, zentrale Informationen, Abstimmungen zu Veranstaltungen usw. per WhatsApp. Eine Community "Badminton Brieselang e.V." mit einer Chat-Gruppe "Ankündigungen" (Post-Rechte nur für den Vorstand) bildet den Rahmen für weitere zweckorientierte Gruppen wie Trainingstermine oder spezielle Aktivitäten.

Wir orientieren darauf, die WhatsApp-Gruppen zweckdienlich und sachlich zu nutzen. Persönliche Informationen wie z.B. krankheits- oder urlaubsbedingte Abmeldungen gehören nicht in diese Chats. Ebenso sind Werbung (für private Zwecke oder Veranstaltungen) sowie politische Statements zu unterlassen. Im Ausnahmefall entscheidet der Vorstand über die Veröffentlichung, da er die Verantwortung für das Label "e.V." trägt und die Gemeinnützigkeit nicht fahrlässig aufs Spiel setzt.

Für alle Mitglieder, die WhatsApp nicht nutzen, werden grundsätzliche Informationen über unsere Homepage https://www.badminton-brieselang.de/ueber-uns/nachrichten/ bereitgestellt. Ein Abonnement ist derzeit nicht möglich, da der Bedarf die nötigen Kosten nicht rechtfertigt. Alle weitere Kommunikation ist in diesem Fall über die Kontaktseite per Mail möglich.

1.4. Versicherungsschutz

Vereinsmitglieder genießen bei der Ausübung der sportlichen Aktivitäten im Rahmen des Vereins grundsätzlich einen Unfall-Versicherungsschutz über die Mitgliedschaft des Vereins im LSB (Landessportbund Brandenburg). Dieser greift jedoch nur nachrangig zu einer ggf. vorhandenen persönlichen Unfallversicherung.

Darüber hinaus sind alle Mitglieder in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit (wie z.B. bei der Betreuung von Informationsständen bei Veranstaltungen, als Übungsleiter usw.) als auch bei Vereins-Veranstaltungen über den Verein haft- und unfallversichert.

§2. Spezielle Bestimmungen der Sektionen

2.1. Sektion Badminton

2.1.1. Mindestalter

Das Mindesteintrittsalter im Erwachsenenbereich ist 15 Jahre.

2.1.2. Mitgliedschaftszyklus

Die Mitgliedschaft schreibt sich vom 01.01.-31.12. jeden Jahres fort. Eine Kündigung ist nur zum 31.12. des Jahres möglich.

2.1.3. Beachtung der Hallenordnung

Grundsätzlich haben wir uns an die Hallenordnung der Gemeinde zu halten. Von praktischer Bedeutung: keine Straßenschuhe in der Halle, keine Getränke, Einhaltung der Trainingszeiten incl. dem Abbau der Netze!

2.1.4. Kommunikation/Nutzung der Trainingstermine

Die Nutzung der Hallenzeiten ist grundsätzlich für jedes ordentliche Mitglied ab 15 Jahre zu jedem Termin möglich. Praktisch ist jedoch eine Vordisposition erforderlich, die wir über trainingstermin-spezifische WhatsApp-Gruppen innerhalb der WhatsApp-Community realisieren. Melde Dich möglichst bis 2 Stunden vor Trainingsbeginn zum Training an, und berücksichtige die bis dahin eingegangenen Anmeldungen (incl. Tagesmitgliedschaft)! Wir empfehlen, nicht über die Vollbelegung der Halle + 4 Spieler hinauszugehen. 

Trainingstermine werden abgesagt, wenn sich keine 4 Spieler finden. Die Entscheidung fällt 2 Stunden vor Trainingsbeginn, um rechtzeitig dem Hallenwart kostenfrei absagen zu können. 

2.1.5. Best Practise

Bei uns ist es Usus, dass Jeder mit Jedem kann. Festgeschriebene Ansetzungen gibt es nicht. Zum guten Ton gehört, am Abend mehrmals die Spielpartner und -Gegner zu wechseln. Ebenso ist es üblich, im gegenseitigen Wechsel mal ein Spiel auszusetzen, wenn die Halle überbelegt ist. Gerade bei einer Überbelegung empfiehlt es sich zum Anfang des Trainings, nach einem Satz durchzutauschen. Im Laufe des Trainings sollte dann die Kontinuität des Spiels (z.B. 2 Gewinnsätze) den Vorrang haben.

Im Grundsatz pflegen wir das „freie Doppel-Spiel“, d.h. es werden ausschließlich Doppel gespielt – jeder so gut er kann.

Wir spielen schon, um einen Satz/ein Spiel zu gewinnen. Noch größer ist aber die Befriedigung, wenn es ein umkämpftes Spiel mit vielen guten Ballwechseln und der persönlichen Herausforderung geworden ist. Treffen dann stärkere auf schwächere Gegner, betrachtet es der eine als Herausforderung, und der andere muss dafür sorgen, dass trotzdem alle Spaß haben! Verhalte Dich selber so, wie Du die Unterstützung von anderen erwartest!

2.1.6. Gegenseitige Unterstützung

Unser satzungsgemäße Auftrag "Förderung des Sports" wird auch dadurch umgesetzt, dass alle an einem höheren Leistungsniveau interessiert sind und dies aktiv unterstützen. Indem sich gezielt den Anfängern angenommen wird und persönlich etwas Zeit während eines Trainingstermins investiert wird, steigt langfristig die Chance auf interessante und herausfordernde Partien!

2.1.7. Vereinstrikot

Richtig gut wäre es, wenn Du Dich stärker mit dem Verein identifizierst und Dich auch gegenüber den anderen Mitgliedern über ein Vereins-Trikot zu erkennen gibst.

2.2. Sektion Badminton Nachwuchs

2.2.1. Altersgruppe

Es werden Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren aufgenommen. Über Ausnahmen entscheidet die Sektionsleitung unter Berücksichtigung der Gruppenhomogenität.

2.2.2. Mitgliedschaftszyklus

Die Mitgliedschaft schreibt sich vom 01.01.-31.12. jeden Jahres fort. Eine Kündigung ist nur zum 31.12. des Jahres möglich.

2.2.3. Beachtung der Hallenordnung

Grundsätzlich haben wir uns an die Hallenordnung der Gemeinde zu halten. Von praktischer Bedeutung: keine Straßenschuhe in der Halle, keine Getränke, Einhaltung der Trainingszeiten incl. dem Abbau der Netze!

2.2.4. Kommunikation/Nutzung der Trainingstermine

Die Kommunikation zur Nutzung der Hallenzeiten für das Nachwuchs-Training wird in einer WhatsApp-Gruppe innerhalb der WhatsApp-Community realisiert. Die Jugendlichen selbst oder die Erziehungsberechtigten melden sich möglichst bis 2 Stunden vor Trainingsbeginn zum Training an. 

Trainingstermine werden abgesagt, wenn sich keine 4 Spieler finden. Die Entscheidung fällt 2 Stunden vor Trainingsbeginn, um rechtzeitig dem Hallenwart kostenfrei absagen zu können.

2.2.5. Best Practise

Das Training im Nachwuchsbereich wird durch zertifizierte Trainer mit C-Lizenz "Breitensport" geleitet. Wir legen Wert auf eine solide technische Ausbildung der Jugendlichen und körperliche Fitness. Im Training werden Kenntnisse und Fähigkeiten zum richtigen taktischen Verhalten beim Einzel- und Doppelspiel vermittelt.

Wichtig ist eine geeignete Ausstattung der Jugendlichen: Sportkleidung, rutschfeste Hallenturnschuhe (mit heller Sohle) und ein altersgerechter Badminton-Schläger. Letzterer kann vom Verein ausgeliehen werden.

2.2.6. Vereinstrikot

Richtig gut wäre es, wenn Du Dich mit dem Verein identifizierst und Dich auch gegenüber den anderen Mitgliedern über ein Vereins-Trikot zu erkennen gibst.

2.3. Sektion Eltern-Kind-Turnen (EKT)

2.3.1. Altersgruppe

Es werden Kinder zwischen 2 und 5 Jahren aufgenommen. Über Ausnahmen entscheidet die Sektionsleitung unter Berücksichtigung der Gruppenhomogenität.

2.3.2. Aufsichtspersonen

Eltern bzw. Aufsichtspersonen haben die Möglichkeit, mit einem Grundbeitrag Mitglied im Verein zu werden und so den Unfall-Versicherungsschutz durch den Landessportbund Brandenburg (LSB) zu nutzen. Neben den Kindern sind nur diese Personen ordentliche Mitglieder im Verein und haben die satzungsgemäßen Rechte in der Mitgliederversammlung.

Aufsichtspersonen, die nicht Mitglied des Vereins sind, tragen das Haftpflicht- und eigene Unfallrisiko in vollem Umfang privat.

2.3.3. Mitgliedschaftszyklus

Die Mitgliedschaft schreibt sich vom 01.09.-31.08. des Folgejahres fort. Eine Kündigung ist nur zum 31.08. des Jahres möglich.

2.3.4. Beachtung der Hallenordnung

Grundsätzlich haben wir uns an die Hallenordnung der Gemeinde zu halten. Von praktischer Bedeutung: keine Straßenschuhe in der Halle, keine Getränke, Einhaltung der Trainingszeiten inklusive Auf- und Abbau der Geräte!

2.3.5. Aufsichtspflicht

Die Eltern bzw. Aufsichtspersonen haben die uneingeschränkte Aufsichtspflicht für ihre eigenen Kinder. Der Verein und die Sektionsleitung haften nicht.

Wir empfehlen Aufsichtspersonen ohne privaten Unfallversicherungsschutz dringend, sich über eine Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich abzusichern.

2.3.6. Kommunikation/Nutzung der Übungsstunden

Wir können nur Übungsstunden anbieten, wenn die Hallenzeiten von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Durch Gemeinde- oder schulische Maßnahmen (Reinigung in den Schulferien, Einwohnerversammlungen, schulische Veranstaltungen usw.) kann dies eingeschränkt werden. Der Verein wird dies unverzüglich nach Kenntnisnahme über WhatsApp bzw. die News auf der Homepage https://www.badminton-brieselang.de/ueber-uns/nachrichten/ kommunizieren.

Technisch und organisatorisch bedingt wird die Teilnahme je Übungsstunde auf 40 Kinder begrenzt. Die Vordisposition erfolgt über eine WhatsApp-Gruppe und wird 2 Stunden vor der Übungsstunde geschlossen. Werden weniger als 10 Kinder zur Übungsstunde angemeldet, wird der Termin abgesagt.

Die Übungsstunden werden von den Aufsichtspersonen für ihre eigenen Kinder eigenverantwortlich gestaltet. Ungeachtet dessen hat die Sektionsleitung Weisungsbefugnis gegenüber allen Teilnehmern der Übungsstunde.

2.3.7. Best Practise

Zusammen mit den Aufsichtspersonen bauen wir einen Trainingsparkour auf, den jedes Kind unter Anleitung der Aufsichtspersonen individuell nutzen kann. Grundsätzlich soll dabei die Kooperation zwischen den Kindern - nicht der Eltern - unterstützt werden.

Zu den Übungsstunden wird eine Anwesenheitsliste der Kinder und Aufsichtspersonen in Verantwortung der Sektionsleitung geführt. Dies soll insbesondere den Überblick über den Versicherungsschutz von Kindern und Aufsichtspersonen gewährleisten.

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